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Achtung 19er: Informationen zur Studienorganisation

04. April 2022

Liebe Studierende der Matrikel 2019,

hiermit informiere ich Sie darüber, dass die Entscheidung zur Wiederaufnahme der Präsenzlehre des 6. Theoriesemesters getroffen ist. Sollte es die Situation nicht zulassen, Matrikel 2021 (2. Theoriesemester) und Ihre Matrikel gleichzeitig in Präsenz zu belassen, hat Ihre Matrikel Priorität und Matrikel 2021 geht in die Online-Lehre.

Begründung: (a) Ihr bevorstehender Studienabschluss, (b) die Einhaltung der Studienregelzeit und (c) der Umstand, dass Ihre Matrikel weite Strecken des Studiums in Online-Lehre verbracht hat. Bitte stellen Sie sich auf folgende Regelungen ein:

  1. Ab 04.04.2022 erfolgt die Wiederaufnahme der Präsenzlehre.
  2. Mit Aufnahme des Präsenzstudiums besteht für alle Studierenden in Orientierung an der geltenden SächsCoronaSchVO die Pflicht zum 3-G-Nachweis.
  3. Für die Studierenden besteht - fortlaufend - bei Teilnahme am Präsenzstudium und an Prüfungen die Nachweispflicht
  • eines vollständigen Impfschutzes gegen SARS-CoV-2 (Impfausweis oder digitaler Nachweis), oder
  • einer Genesung (entsprechendes PCR-Testergebnis oder ärztliche Bescheinigung) oder
  • eines tagesaktuellen Tests (nicht älter als 24 h) einer anerkannten Teststelle oder eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 h ist.

Führen Sie deshalb entsprechende Nachweise bzw. den Campus-Pass stets bei sich!

  1. Im Laborgebäude besteht für nicht geimpfte und nicht genesene Studierende am Montag und am Mittwoch – jeweils von 07.00 bis 08.00 Uhr – eine Testmöglichkeit. Am Dienstag, Donnerstag und Freitag der laufenden Woche ist der Testnachweis selbständig beizubringen.
  2. Die fortlaufende Kontrolle der 3-G-Nachweise erfolgt stichprobenbasiert.
  3. Maskenpflicht besteht generell, d. h. innerhalb der Akademiegebäude und während der Präsenzveranstaltungen bzw. Prüfungen, wenn der Abstand von 1,50 m im statischen Betrieb nicht eingehalten werden kann.
  4. Nach 45 Minuten ist durch den Seminargruppen-Sprecher eine Durchlüftung des Raumes zu veranlassen.

Betrifft nur das Wohnheim: Die Anwesenheit im Wohnheim muss nach wie vor eingeschränkt werden.

  1. Alle Studierenden, deren Wohnsitz bis zu 100 km vom Akademiestandort entfernt ist und die durch einen eigenen Pkw mobil sind, reisen zur Präsenzlehre an.
  2. Alle Studierenden, die unabdingbar auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und/oder die weiter als 100km vom Akademiestandort entfernt wohnen, können auf rechtzeitigen Antrag das Wohnheim nutzen. Der Antrag ist an folgende Mail zu senden: wohnheim.glauchau@ba-sachsen.de.
  3. Die Einmietung erfolgt am Sonntag, den 03.04.2022, 18:00 -20:00 Uhr sowie wochentags über den diensthabenden Technischen Hausdienst.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nach wie vor in einer pandemischen Lage befinden. Änderungen können somit auch kurzfristig erforderlich werden. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass unsere Zielstellung – die Wiederaufnahme der Präsenzlehre – Ihre unmittelbare individuelle Mitwirkung als verantwortungsvoller Studierender im Hinblick auf die Einhaltung der Hygieneregeln erfordert. Dies betrifft sowohl die Lehrveranstaltungen als auch die Wohnheimsituation. Die sofortige Meldepflicht einer Infektion an gesundheit.glauchau@ba-sachsen.de schließt dies ein.

Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu.

Ich freue mich, Sie wieder zur Präsenzlehre begrüßen zu dürfen.

Herzliche Grüße
Frauke Deckow

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