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Achtung 20er: Wichtige Informationen für die Prüfungswoche

31. März 2022

Liebe Studierende der Matrikel 2020,

im Hinblick auf die vorgezogenen Prüfungen und die zentrale Prüfungswoche des 4. Theoriesemesters möchten wir Sie über folgende Regelungen gemäß aktuellem Hygieneplan informieren:

  1. Für die Teilnahme an Prüfungen besteht für alle Studierenden in Orientierung an der geltenden SächsCoronaSchVO die Pflicht zum 3-G-Nachweis bei jeder Prüfung:
  • vollständiger Impfschutz gegen SARS-CoV-2 (Impfausweis oder digitaler Nachweis), oder
  • Nachweispflicht einer Genesung (entsprechendes PCR-Testergebnis oder ärztliche Bescheinigung) oder
  • eines tagesaktuellen Tests (nicht älter als 24 h) einer anerkannten Teststelle oder eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 h ist.

Führen Sie deshalb entsprechende Nachweise bzw. den Campus-Pass sowie Ihren Studierendenausweis stets bei sich!

  1. Im Laborgebäude besteht für nicht geimpfte und nicht genesene Studierende am Montag und am Mittwoch – jeweils von 07.00 bis 08.00 Uhr – eine Testmöglichkeit. Am Dienstag, Donnerstag und Freitag der laufenden Woche ist der Testnachweis selbständig beizubringen.
  2. Die Kontrolle der 3-G-Nachweise erfolgt am Einlass. Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein und seien Sie mindestens 30 Minuten vor Prüfungsbeginn vor Ort.
  3. In den Akademie- sowie Prüfungsräumen und während der Prüfungen besteht Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz).
  4. Die Teilnehmerlisten mit Sitzplatznummer erhalten Sie rechtzeitig über Ihre Studiengangleitung.
  5. Bitte denken Sie an die sofortige Meldepflicht einer Infektion – ausschließlich an gesundheit.glauchau@ba-sachsen.de. Nutzen Sie hierfür ausschließlich Ihre BA-E-Mail-Adresse.

Betrifft nur das Wohnheim: Die Anwesenheit im Wohnheim ist nach wie vor eingeschränkt möglich.

  1. Alle Studierenden, deren Wohnsitz bis zu 100 km vom Akademiestandort entfernt ist und die durch einen eigenen Pkw mobil sind, reisen zu den Prüfungen an.
  2. Alle Studierenden, die unabdingbar auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und/oder die weiter als 100km vom Akademiestandort entfernt wohnen, können auf rechtzeitigen Antrag das Wohnheim nutzen. Der Antrag ist an folgende Mail zu senden: wohnheim.glauchau@ba-sachsen.de.

Die Einmietung erfolgt am Sonntag, den 27.03.2022, 18:00 -20:00 Uhr sowie wochentags über den diensthabenden Technischen Hausdiens. 

Viel Erfolg!

Prof. Dr. Nils Fröhlich

Ständiger Vertreter der Direktorin

Standort Glauchau

Telefon 03763/173-283
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 212
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