Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier finden Sie wichtige Informationen und Hinweise zum Studienbetrieb ab 01.04.2021.
Vorlesungen und Prüfungen der Matrikel 2020 (08.03. bis 06.06.2021)
- Achtung: Aufgrund der aktuellen SächsCoronaSchVO (§5, Abs. 1) können nach wie vor keine Präsenzlehrveranstaltungen stattfinden. Es wurde in den Studiengängen in den digitalen Vorlesungsmodus gewechselt.
- Ab 22.03.2021 geht Matrikel 2020 bis 09.05.2021 in digitale Lehre des 2. Theoriesemesters.
- Matrikel 2020 kommt laut Corona-Blockplan am 10.05.2021 bis 06.06.2021 für 4 Wochen an die Akademie. Über die Aufnahme eines möglichen Präsenzstudiums innerhalb des 2. Theoriesemesters werden Sie in Abhängigkeit der Pandemielage rechtzeitig informiert. Gehen Sie davon aus, dass wir alles daransetzen, die Präsenzlehre wieder aufzunehmen.
- Die Prüfungen des 2. Theoriesemesters finden vom 31.05. bis 04.06.2021 statt.
Vorlesungen und Prüfungen der Matrikel 2019 (11.01. bis 04.04.2021)
- Matrikel 2019 kommt aufgrund der neuen SächsCoronaSchVO für die letzten 2 Wochen des 4. Theoriesemesters vom 22.03. bis 31.03.2021 ausschließlich zu den studiengangspezifischen Prüfungen an die Akademie.
- Wir wünschen Matrikel 2019 eine erfolgreiche 4. Praxisphase und hoffen unter normalen Bedingungen in das 5. Theoriesemester am 15.11.2021 starten zu können.
Vorlesungen und Prüfungen der Matrikel 2018 (06.04. bis 27.06.2021)
- Achtung: Aufgrund der aktuellen SächsCoronaSchVO (§5, Abs. 1) können nach wie vor keine Präsenzlehrveranstaltungen stattfinden. Matrikel 2018 verbleibt vom 06.04. bis vorerst 18.04.2021 im digitalen Vorlesungsmodus. Im Fokus steht neben der Lehre die Verabschiedung der Bachelor- und Diplomarbeitsthemen.
- Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass auch ab 19.04.21 weiterhin digitale Lehrformate genutzt werden müssen. Dies hängt von der dann geltenden SächsCoronaSchVO ab. Die Studiengänge sehen derzeit zur Planungssicherheit bis Ende April digitale Lehrformate vor.
- In Abhängigkeit der Pandemielage geht Matrikel 2018 vom 10.05. bis 06.06.2021 in digitale Lehre und kommt die letzten drei Wochen zur Präsenzlehre sowie zu den Prüfungen vom 07.06. bis 27.06.2021 an die Akademie.
- Über die Aufnahme eines möglichen Präsenzstudiums innerhalb des 6. Theoriesemesters werden die Studierenden in Abhängigkeit der Pandemielage informiert.
Der Corona-Blockplan (PDF 62 kB) bleibt zur Planungssicherheit der Studierenden und Lehrkräfte weiterhin bestehen.
Ich möchte alle Studierenden darauf hinweisen, dass
- die Verpflichtung zur Teilnahme an den Online-Lehrveranstaltungen besteht. Ist einem Studierenden im Einzelfall eine Lehrveranstaltungsteilnahme nicht möglich, ist dies in geeigneter Form nachzuweisen.
- Die von der Direktorenkonferenz in Kraft gesetzte „Ordnung für außerordentliche Durchführung des Studiums in Notfallsituationen“ besteht bis auf Widerruf. Danach können mündliche Prüfungen, Verteidigungen von Projekt-, Studien- und Bachelor- bzw. Diplomarbeiten sowie von Fallstudien auch online mit Hilfe eines geeigneten Videokonferenzsystems durchgeführt werden.
- Die regulären schriftlichen Prüfungen der Matrikel finden ausschließlich im Seminargruppen-Verbund und unter strikter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften sowie mit zusätzlichem Mund-Nasen-Schutz statt. Das Betreten des Campusgeländes ist ohne das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nicht erlaubt.
- Über die Termine und Durchführung der Wiederholungsprüfungen wurden und werden die Studierenden der Matrikel 2018, 2019 und 2020 gesondert durch die Studienorganisation informiert.
- Zum ersten Prüfungstermin sind die Selbstauskünfte (siehe Anlage 3) der Aufsichtsführenden Person zu übergeben. Sollte eine der Fragen im Vorfeld mit ja beantwortet sein, darf das Campusgelände nicht betreten werden. Haben Studierende Quarantänebescheide vom Gesundheitsamt, so gelten die dort festgesetzten Fristen für die Beendigung der Quarantäne und die Möglichkeit zur Prüfungsteilnahme. Studierende, die trotz dieser Hygienemaßnahmen Bedenken haben, können mit der Rücktrittserklärung (siehe Anlage 4) zurücktreten. Diese betrifft dann alle regulären Prüfungen des laufenden Theoriesemesters und die etwaigen Wiederholungsprüfungen. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig (1 Woche vor dem ersten Prüfungstermin der regulären Prüfungswoche / 1 Woche vor der Wiederholungsprüfung) an die Studiengangleitung zu senden.
Die Akademieleitung beruft sich im Kontext der Prüfungsdurchführung auf §5, Abs. 1 der SächsCoronaSchVO.
- Alle Studierenden werden explizit darauf hingewiesen, dass sie bei Fragen, persönlichen Bedenken respektive Befindlichkeiten die Dienstwege einzuhalten haben. Erster Ansprechpartner ist die Studiengangleitung, dann der Direktor, dann der Präsident und dann das zuständige Ministerium. Bei Verstößen gegen die Einhaltung des Dienstweges werden die Praxispartner informiert.
- Die organisatorische Umsetzung der o.g. Maßnahmen obliegt den zuständigen Leiter_innen der Studiengänge mit Unterstützung der Studienorganisation und der Prüfungsausschüsse.
- Hinweise zum Wohnheimbetrieb: Die Anwesenheit im Wohnheim wird stark eingeschränkt. Alle Studierenden, deren Wohnsitz bis zu 100 km vom Akademiestandort entfernt ist und die durch einen eigenen Pkw mobil sind, reisen zu den Prüfungen an. Alle Studierenden, die unabdingbar auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und/oder die weiter als 100km vom Akademiestandort entfernt wohnen, können auf rechtzeitigen Antrag für die Prüfungszeit das Wohnheim nutzen. Dem schriftlichen Antrag ist neben dem Wohnort und der Km-Entfernung zur Heimatadresse, der gewünschte Zeitraum der Einmietung sowie die Selbstauskunft (siehe Anlage 3) beizufügen. Es werden Tagespreise berechnet. Der Antrag ist an folgende Mail zu senden: wohnheim.glauchau@ba-sachsen.de.
Für Rückfragen zu weiteren studienorganisatorischen Fragen stehen die jeweiligen Studiengangleitungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit als Ansprechpartner zur Verfügung, die sich im Bedarfsfall mit der Akademieleitung abstimmen.
Über die Art der Fortsetzung des Lehrbetriebs wird auf Grundlage der voraussichtlich am 19.04.2021 geltenden SächsCoronaSchVO entschieden.
WICHTIG: Bitte prüfen Sie weiterhin täglich ihre Postfächer.
Ich wünsche alle Studierenden frohe Ostern und erholsame Feiertage.
Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße
Prof. Dr. Frauke Deckow
Direktorin