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Corona Situation und Energie

14.11.2022

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Studierende,

an der Akademie gelten die Regelungen der aktuellen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29.09.2022 (siehe Anlage 1). Im Gebäude und auf dem Campusgelände besteht keine Maskenpflicht (Anlage 2: Übersicht Maskenpflicht).

Bitte beachten Sie, dass folgende Regelungen weiterhin bestehen:

  • Es besteht Informationspflicht im Falle von Symptomen (Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein) oder einer Infektion. Die betreffenden Personen dürfen sich bis zur ärztlichen Abklärung nicht auf dem Campusgelände aufhalten. Bitte informieren Sie uns in einem dieser Fälle umgehend per Mail: gesundheit.glauchau@ba-sachsen.de.
  • Bitte beachten Sie die Quarantäneregelungen des Freistaates Sachsen (Anlage 4_Informationsblatt zur Absonderung des Freistaates Sachsen
    „Für alle Infizierten gilt, dass sie für mindestens fünf Tage in Absonderung gehen, davon müssen immer 48 Stunden symptomfrei sein. Wer zum Beispiel am fünften Tag noch krank ist, bleibt so lange in Absonderung bis die 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind. Bei den Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne.“
  • Zur Sicherheit der Belegschaft und Studierenden erfordert die Wiederaufnahme Ihrer Arbeitstätigkeit bzw. der Präsenzlehre einen negativen Selbsttest. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular in Anlage 3 und senden dieses vorab an die o.g. E-Mail und Cc: an Ihre jeweilige Studiengangleitung.

Ich bitte um Beachtung.

Neben der Corona-Situation treffen wir Vorbereitungen für ein möglicherweise eintretendes Szenario der Energieknappheit. Im Ergebnis der Klausurtagung  wurde eine Arbeitsgruppe „Energie“ gegründet, die sich eingehend mit der Thematik befasst. Weiterhin wurde ein 3-stufiger Notfallplan „Energie“ infolge möglicherweise zu erwartender Energieengpässe  (v.a. Fernwärme und Strom) erarbeitet:

Derzeit - 1. Stufe: Regelbetrieb mit max. Energieeinsparungen - Ausreichend Wärme und zuverlässig Strom vorhanden.

2. Stufe: Eingeschränkter Regelbetrieb - Weitere Absenkung der Wärmelieferung, weitgehend zuverlässige Stromversorgung.

3. Stufe: Notfallbetrieb - Ausfall von Wärme und/ oder Strom

Oberste Priorität hat die Sicherstellung der zentralen Prüfungswochen der Matrikel 2022 (12/2022) und der Matrikel 20 (02/2023) sowie der Wiederholer-Prüfungswochen. Sowohl für Stufe 2 als auch Stufe 3 sind die Vorbereitungen erfolgt. Sie werden rechtzeitig über die Studiengänge informiert.

Herzliche Grüße

Prof. Dr. Frauke Deckow
Direktorin

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