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Vor dem Studium

Ihr Weg zum Studium

  1. Ihre Entscheidung ist gefallen: "Ich will in Glauchau im Studiengang XY dual studieren." Die Zugangs­voraus­setzungen sind: eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abi) und ein Studienvertrag.
  2. Es folgt die Suche nach einem Praxispartner. Die Praxispartnerlisten finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.
  3. Bitte bewerben Sie sich jetzt bei Ihrem gewählten Praxispartner. Gern auch bei mehreren. Die Bewerbungs­fristen sind Sache der Unternehmen!
  4. Viel Erfolg beim Bewerbungsgespräch und Gratulation zum Unterzeichnen des Studienvertrags.
  5. Bitte reichen Sie nun schnell alles zusammen, den Studienvertrag, Ihre Hochschulzugangsberechtigung und einen Antrag auf Zulassung zum Studium (PDF 47 kB) beim Sekretariat Ihres Studiengangs ein.
  6. Ihr Studienplatz ist gesichert und Ihr Studium beginnt am 1. Oktober. Herzlich willkommen in Glauchau!

Persönliche Voraussetzungen

Das Studium an der Berufsakademie ist kompakt und zeitintensiv - Letzteres insbesondere mit Blick auf die Präsenzzeiten und das eigenverantwortliche Lernen. Ihre Studientage in den Theoriephasen sind mitunter lang und immer anspruchsvoll. Dafür brauchen Sie eine ausreichende Portion Motivation und Ausdauer. Im Team lernt es sich besser und auch unterhaltsamer, daher ist es von Vorteil, wenn Sie ein Quantum Kontaktfreudigkeit mitbringen. Weil Sie in den Theoriephasen letztlich das Allgemeine im Besonderen suchen, benötigen Sie die Fähigkeit zum abstrakten, vernetzten und kreativen Denken. Zudem ist eine gute theoretische Vorbildung auf mathematisch-naturwissenschaftlichem Gebiet und mindestens einer Fremdsprache erforderlich. Schließlich müssen Sie den Willen haben, zielstrebig und mit hoher Intensität in beiden Studienabschnitten - Theorie und Praxis - zu arbeiten. Und Sie dürfen nie vergessen, dass Studium auch immer das ist, was Sie eigeninitiativ daraus machen.

Formale Zugangsvoraussetzungen

© Eva Kahlmann - Fotolia.com

Eine der in der Grafik aufgezeigten formalen Zugangsvoraussetzungen nach §7 des Berufsakademiegesetztes (SächsBAG) und entsprehend der zugeordneten Regelungen des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) ist zu erfüllen:

    • allgemeine Hochschulreife,
    • Fachhochschulreife,
    • fachgebundene Hochschulreife,
    • eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung
    • erfolgreich abgelegte Meisterprüfung
    • Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Techniker) nach einem Beratungsgespräch zum Studium an der Studienakademie oder
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung mit bestandener Zugangsprüfung

    Alle Informationen auf einen Blick

    Wie kann ich mit Lebenslauf, Bewerbungsfoto und Zeugnis punkten?

    Die Bewerbung ist Ihr magischer erster Eindruck bei Ihrem zukünftigen Praxispartner und bedarf einer professionellen Vorbereitung. Eine Bewerbung sollte wie folgt aufgebaut sein:

    Das Anschreiben zeigt Ihre Persönlichkeit über die sprachliche und formale Ausführung. Bitte geben Sie an, wie Sie auf die Stelle aufmerksam geworden sind, auf welche Stelle Sie sich bewerben und warum Sie meinen dafür geeignet zu sein. Weiterhin gehören Informationen über Ihren bisherigen schulischen beziehungsweise beruflichen Werdegang in Kurzform hinein. Eine persönliche Anrede des Empfängers, Aktualität des Datums, korrekte Adresse und sinnvolle Betreffzeile runden das Anschreiben ab.

    Im tabellarischen Lebenslauf werden Ihre persönlichen Angaben übersichtlich, chronologisch und strukturiert aufgezeigt. Wichtige Angaben sind die persönlichen Daten, Schul- und ggf. Berufs­aus­bil­dung sowie Praktika, welche mit Abschlüssen und Tätigkeiten untersetzt werden. Hobbys, Sprach­kenntnisse, Flexibilität und Mobilität werden ebenfalls aufgeführt.

    Das Bewerbungsfoto gehört auf den Lebenslauf oder auf ein gesondertes Deckblatt. Achten Sie bitte auf eine hochauflösende Qualität. Fotos aus dem Automaten oder Partyfotos sind unvorteilhaft. Um die Angaben im Lebens­lauf zu untersetzen fügen Sie im Anschluss Kopien Ihrer Zeugnisse und Weiterbildungen an.

    Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

    Haben Sie den Praxispartner neugierig gemacht, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dieses Gespräch ist ein beidseitiges Kennenlerngespräch. Dort erfahren Sie Details über die Einarbeitung und Betreuung während des Studiums und der Praxispartner schaut, ob Sie ins Team passen könnten. Eventuell werden erste Details zum Studien- bzw. Ausbildungsvertrag erörtert. Sobald Sie den Praxispartner von sich überzeugt haben, senden Sie den ausgefüllten Vertrag mit Ihren Zeugnissen sowie Lebenslauf an die Staatliche Studienakademie Glauchau zum entsprechenden Studiengang. Weitere Informationen zur Zulassung erhalten Sie über die jeweiligen Sekretariate des von Ihnen gewünschten Studiengangs. Wir wünschen viel Erfolg! 

    Um ein Studium an der Berufsakademie aufzunehmen ist - aufgrund der besonderen Praxisintegration neben den o.g. formalen und persönlichen Zugangsbedingungen - ein unterschriebener Studien- bzw. Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Praxispartner erforderlich.

    Dafür nehmen Sie selbstständig und möglichst frühzeitig Kontakt zu einem geeigneten Unter­neh­men auf. Bei der Suche nach einem geeigneten Praxispartner sind die jeweiligen Studienberatungen der Studiengänge gern behilflich.

    Oder Sie schlagen uns ein Unternehmen vor, das das zuständige Gremium der Staatlichen Studien­akademie Glauchau auf dessen Antrag auf Eignung als Praxispartner prüft und bei positiver Entscheidung zulässt.

    Die Auswahl und Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung des Bewerbers erfolgt dann durch den Praxispartner - einige Unternehmen nutzen hierfür eigene Assessments.

    Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen und dem Studenten ist der Studien- bzw. Ausbildungsvertrag, der Ihnen zum Download bereitsteht. Er regelt insbesondere:

    • die Regelstudienzeit,
    • die genaue Ortsfestlegung der Bildungsstätte,
    • die mögliche Studien- bzw. Ausbildungsvergütung,
    • den Urlaubsanspruch,
    • die Rechte und Pflichten von Praxispartner und Studenten.

    Nach Abschluss des Studien- bzw. Ausbildungsvertrages kann der Antrag auf Zulassung zum Studium (PDF 47 kB) mit Vorlage aller erforderlichen Nachweise für einen Studienplatz bei der Staatlichen Studienakademie gestellt werden (siehe oben). Den Zulassungsantrag, der zum Download bereit steht, reichen Sie bitte mit den geforderten vollständigen Bewerbungsunterlagen und Nachweisen im Verwaltungsbüro des jeweiligen Studienganges ein.

    Nach Ihrer Zulassung sind Sie gleichzeitig Student der Staatlichen Studienakademie Glauchau und Mitarbeiter Ihres Unternehmens/Praxispartners. Sie genießen somit studentische Vergünstigungen, erhalten eine monatliche Vergütung vom Praxispartner und sind sozialversicherungspflichtiger Arbeit­nehmer.

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    Das Studium an der Berufsakademie Sachsen wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

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