Wichtige Informationen für nebenberufliche Dozenten
UPDATE: 08.04.2022
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wie bereits angekündigt, gilt ab Montag, den 11.04.2022, der neue Hygieneplan (siehe Anlage 1). Die wichtigsten Eckpunkte:
- Es erfolgt kein 3-G-Nachweis mehr.
- Das Tragen einer medizinischen Maske auf den Verkehrswegen und in den Räumen der Studienakademie wird dringend empfohlen. Sofern die räumlichen Gegebenheiten die Einhaltung des Abstands von 1,50 m nach Einnahme des Sitzplatzes nicht zulassen, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
- Zum Schutz aller Studierenden sowie Mitarbeiter_Innen wird empfohlen, dass sich jeder Studierende mindestens 1x je Woche unter Nutzung der öffentlichen Test-Infrastruktur einem Corona-Test unterzieht. Allen Mitarbeitern_innen wird wöchentlich ein Testangebot unterbreitet.
- Im Falle einer Corona-Infektion bzw. des Vorliegens von Symptomen darf der Campus nicht betreten werden. Mitarbeiter_Innen sowie Studierende haben umgehend das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. An der Staatlichen Studienakademie Glauchau erfolgt die Meldung an gesundheit.glauchau@ba-sachsen.de. Die Akademieleitung informiert die Studiengangleitung, um eine zeitnahe Information zur Testung zu veranlassen und damit Mitarbeiter und Studierende zu schützen.
Alle Studierenden sind hinsichtlich der Schutzmaßnahmen des Hygieneplans durch die Studiengang- bzw. Studienrichtungsleitung zu belehren. Die Belehrung ist zu dokumentieren. Alle Beschäftigten (Lehrpersonal, Verwaltungsangestellte, Mitarbeiter der Labore und Rechenzentren, Technischer Hausdienst) sowie die nebenberuflichen Lehrkräfte sind in adäquater Weise zum Hygieneplan zu informieren und haben dessen Kenntnisnahme und Einhaltung zu bestätigen. Dies erfolgt bitte in der Verwaltung.
Ich bitte um Beachtung. Der Hygieneplan befindet sich auch auf der Homepage. Sie finden in Anlage 2 zudem die geltende SächsCoronaSchVO.
Herzliche Grüße
Frauke Deckow