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Beauftragte für Gleichstellung

Die Frauenbeauftragte ist Ansprechpartnerin und Mitwirkende bei allen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium sowie die Diskriminierung nach § 1 AGG betreffen. Außerdem wirkt sie mit bei Maßnahmen, die der Verbesserung der beruflichen Situation der an der Staatlichen Studienakademie Glauchau Beschäftigten dienen (Personalangelegenheiten, soziale und organisatorische Angelegenheiten). Die Frauenbeauftragte berät, nimmt Wünsche, Anregungen und Beschwerden entgegen. Die Frauenbeauftragte ist zu Stillschweigen bezüglich jeglicher vertraulich zu behandelnder Informationen verpflichtet.

In Fällen von Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure (z.B. Professoren_Innen, Dozenten_Innen, Mitarbeiter_Innen, Studierende) ist die Beschwerdestelle der Staatlichen Studienakademie Glauchau (Prof. Dr. Frauke Deckow) zu kontaktieren. 

Konzept zur „Sicherstellung und Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit“ der Staatlichen Studienakademie Glauchau

Das Konzept zur „Sicherstellung und Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit“ der Staatlichen Studienakademie Glauchau wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen des Akkreditierungsrates (Drs. AR 25/2010) sowie aktueller Diskussionen zum Thema Chancengleichheit und Qualitätssicherung entwickelt. Es berücksichtigt sowohl Mitarbeitende und Studierende beider Geschlechter als auch solche mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, Erziehungsaufgaben, Migrationshintergrund sowie ausländische Studierende und solche aus sog. bildungsfernen Schichten. Die Diversität der Studierenden wird dabei nicht allein als eine Vorgabe des „Akkreditierungssystems“, sondern als Bestandteil des akademiebezogenen Bildungsauftrages verstanden. Das folgende Konzept ist fester Bestandteil des Lehr- und Studienalltags:

  1. Grundlage des Konzeptes zur „Sicherstellung und Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit“ bildet das
    1. Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, vgl. Anlage 4BA-C.08 (PDF 78 kB)), das einen umfassenden Diskriminierungsschutz in der Bildung, im Arbeitsrecht, bei privatrechtlichen Verträgen und im Sozialrecht gewährleisten soll.
    2. Sächsische Frauenförderungsgesetz (SächsFFG, vgl. Anlage 4BA-C.09 (PDF 50 kB)) und der Frauenförderplan der Staatlichen Studienakademie Glauchau (vgl. Anlage 4BA-C.10 (PDF 3.45 MB)) gemäß § 5, Abs. 1 SächsFFG, der die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst zum Gegenstand hat.
  2. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern bezieht sich auf die Studierenden sowie auf das Lehr- und Verwaltungspersonal. Hierbei sind für die Staatliche Studienakademie Glauchau folgende Maßnahmen handlungsleitend:
    • Institutionelle und strukturelle Verankerung der Gleichstellungsarbeit in Form der Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (Dipl.-Ing. oec. Elke Rüprich) und ihrer entsprechenden Qualifizierung für die Ausübung der Funktion.
    • In Gremien und Kommissionen (Prüfungsausschüsse, Koordinierungskommission, Studienkommissionen) ist eine angemessene Repräsentanz und gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen sichergestellt.
    • Bei Berufungsverfahren werden Gender-Maßnahmen berücksichtigt. Abgesehen von chancengleichen Berufungsvoraussetzungen, werden Frauen – ebenso wie behinderte Menschen – ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Da der Frauenanteil an der BA Sachsen in der Lehre insgesamt noch vergleichsweise gering ist, sollen Frauen gemäß SächsBAG, § 12 Abs. 3 (vgl. Anlage 4BA-C.01 (PDF 85 kB)) verstärkt als Dozentinnen und Lehrbeauftragte gewonnen werden.
    • Gezielte Maßnahmen (v.a. Girlsday, gezielte Anwerbung) für die Gewinnung von Studierenden in geschlechtlich einseitig dominierten Studiengängen
    • Gestaltung familiengerechter Studiengänge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf durch organisatorische, (über-)fachliche Unterstützung und Sonderstudienablaufpläne
  3. Die Staatliche Studienakademie Glauchau trägt auf institutioneller wie auf studiengangbezogener Ebene dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Akademie möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Mit Blick auf die räumlichen Voraussetzungen ist die gesamte Akademie mit Sanierung des Hauptgebäudes (2008) barrierefrei. Im Wohnheim wurde des Weiteren eine Behinderten-WG geschaffen, die ebenfalls über Rampe erreichbar ist. Neben den räumlichen sind gesetzliche Voraussetzungen mit der Festlegung des Nachteilsausgleichs im Rahmen der Prüfungsordnung der Studiengänge (§ 28 Prüfungsordnung, 4MW-B) sichergestellt. In den Ausbildungsverträgen werden die gesetzlichen Regelungen für Behinderte grundsätzlich berücksichtigt, z.B. in Bezug auf den Urlaubsanspruch und Arbeitszeiten.
  4. Die besonderen Bedürfnisse von Schwangeren und Studierenden mit Kindern (Erziehende) sind im Hinblick auf Elternzeit und Mutterschutzfristen in den Prüfungsordnungen der Studiengänge im § 27, Abs. 2 und 3 geregelt (vgl. 4MW-B). Auf schriftlichen Antrag der Studierenden werden die Mutterschutzfristen, wie sie im Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (MuSchG) festgelegt sind, entsprechend berücksichtigt. Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise beizufügen. Die Fristen der Elternzeit werden nach Maßgabe des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG) auf Antrag der Studierenden berücksichtigt. Der Antrag ist spätestens einen Monat vor dem beabsichtigten Beginn der Elternzeit schriftlich beim Prüfungsausschuss einzureichen. Dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise sowie die mit dem Praxispartner vereinbarte Änderung des Ausbildungsvertrages beizufügen.

Auf studiengangbezogener Ebene werden je nach Bedarf individuelle Studien- und Prüfungspläne erstellt sowie Themen der Kinderbetreuung im Interesse der Erziehenden abgestimmt und geregelt.

  1. Auf studiengangbezogener Ebene werden gleichermaßen Bedürfnisse von Studierenden mit pflegebedürftigen Familienangehörigen berücksichtigt und im Dialog mit der/dem Studiengangleiter(in) im Interesse des Studierenden geregelt.
  2. Da der Auswahlprozess der Studierenden im dualen System durch die Praxisunternehmen erfolgt, wird eine weitere Aufgabe der Akademie darin gesehen, Gleichstellungsaspekte im Sinne des Gender Mainstreaming in den paritätisch besetzten Gremien (v.a. Kollegium, Koordinierungs- und Studienkommissionen) einzubringen und zu diskutieren, um eine Sensibilisierung aller Personengruppen – eben auch der Praxisunternehmen – zu erzielen.
  3. Ein besonderer Fokus liegt auf der sozialen Förderung der Studierenden mit Blick auf eine Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit. Da keine Studiengebühren erhoben werden, das Studium förderungsfähig nach dem BAFöG ist und die Studierenden vom Praxispartner eine Ausbildungsvergütung erhalten, ist das Studium in finanzieller Hinsicht für Menschen aus allen Kreisen realisierbar. Des Weiteren unterliegt das Studium einer komplett organisierten Struktur. Damit entfällt das Problem der terminlichen Organisation verschiedener Lehrveranstaltungen durch die Studierenden selbst, so dass alle Studierenden eines Immatrikulationsjahrgangs auf der gleichen Ausbildungsstufe stehen.

Organisatorisch wird die soziale Förderung der Studierenden auf studiengangbezogener Ebene durch fachliche, überfachliche, soziale und psychologische Beratung seitens der Studiengangleitung umgesetzt. Die Entwicklung von Gender- Kompetenzen bei Studiengangleitern und Seminargruppensprechern erfolgt in jährlichen Workshops durch die Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte.

  1. Die Staatliche Studienakademie Glauchau berücksichtigt besondere Bedürfnisse von Studierenden aus sog. bildungsfernen Schichten. Auf studiengangbezogener Ebene werden durch die Studiengangleitung nach Bedarfsanalyse Maßnahmen zur fachlichen und/oder überfachlichen Betreuung festgelegt. Im Fokus steht die intensivere fachliche und überfachliche Betreuung – etwa bei der Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten. Für die Chancengleichheit beim Studienbeginn bzw. Zugang zum Studium wird in Kooperation mit der Fachschule für Technik und Wirtschaft der Steinbeis-Stiftung mit Vorbereitungs- und Brückenkursen gesorgt. Dadurch wird allen Studienanfängern die Möglichkeit gegeben, das Studium auf einem einheitlichen Wissensstand zu beginnen.
  2. Für ausländische Studierende und für solche mit Migrationshintergrund wird auf studiengangbezogener Ebene durch die Studiengangleitung nach Bedarfsanalyse eine organisatorische sowie (über-)fachliche Hilfestellung (etwa zur Vermittlung von sprachlichen Angeboten) sichergestellt.
  3. Die Qualität des Konzeptes zur „Sicherstellung und Förderung der Geschlechter- gerechtigkeit und Chancengleichheit“ wird auf institutioneller und studiengangbezogener Ebene überprüft:
  • durch die Erfassung und Auswertung statistisch relevanter Daten (Geschlechterverteilung, Durchschnittsalter, Studierende mit Kindern, Studierende mit pflegebedürftigen Familienangehörigen, Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, Studierende mit Migrationshintergrund, Studierende aus sog. bildungsfernen Schichten, ausländische Studierende).
  • gemäß §4, Abs. 2 des SächsFFG (vgl. Anlage 4BA-C.09 (PDF 50 kB)) sind statistische Daten für die sächs. Frauenförderstatistik zu erheben und vorhandene Unterschiede im Vergleich der Anteile von Frauen und Männern bei Bewerbung, Einstellung, beruflichem Aufstieg und Fortbildung in den einzelnen Bereichen darzustellen und zu begründen.
  • durch die studiengangbezogene Auswertung realisierter Maßnahmen zur Sicherstellung und Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit im Rahmen der jährlichen Qualitätsberichte.

Auf diese Weise wird unter Berücksichtigung der aktuellen Diskussionen zur „Chancengleichheit im Fokus der Qualitätssicherung“ nicht nur die reine Umsetzung des Konzeptes, sondern auch dessen Zielerreichung sichergestellt. Das vorliegende Konzept zur „Sicherstellung und Förderung der Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit“ zielt insgesamt nicht nur auf die Zielsetzung (plan) und Durchführung von Maßnahmen (do), sondern auch auf die Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen (check) und – falls erforderlich – ihre Nachbesserung (act) ab.

Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Die Grundsätze zum Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG geregelt. Eine Klage auf Entschädigung nach § 15 AGG muss gemäß § 61b Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden. Die für die Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG zuständige Stelle an der Staatlichen Studienakademie Glauchau ist die Direktorin Prof. Dr. Deckow.

Beschreibung des Beschwerdeverfahrens: Im Falle einer Beschwerde wenden Sie sich bitte schriftlich an Prof. Dr. Frauke Deckow mit einer formlosen Darstellung des Beschwerdeanlasses. Nach Einsicht durch die Beschwerdestelle vereinbart diese einen persönlichen Gesprächstermin. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte umgehend telefonisch an die Beschwerdestelle (03763 173 103). Ihre Beschwerde wird streng vertraulich behandelt. Die erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf die eingereichte Beschwerde erfolgen im Einvernehmen mit dem/der Beschwerdeführer_In. Auf Wunsch kann ein Mediator (Konfliktbeauftragte der Akademie: Prof. Dr. Gelenzov) hinzugezogen werden. Eine Überprüfung der Maßnahmenrealisierung erfolgt. 
 

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

 

 

 

 

 

Dipl.-Ing. oec. Elke Rüprich

Laboringenieurin

Standort Glauchau

Telefon 03763/173-330
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 312

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