FAQ´s für Ersties
Das kommt ganz darauf an und hängt eng mit Deinem Dualen Partner zusammen. Verallgemeinern kann man das unsererseits nicht, die Antwort kann sehr unternehmensspezifisch ausfallen, aber nachfragen lohnt sich auf jeden Fall. Bitte wende Dich an Deinen Ansprechpartner im Unternehmen.
Interessant ist es, wenn Du Unterstützung beim Lernen benötigst und Dir Dein Unternehmen nicht helfen kann. Wenn Du eine auf Deine persönliche Situation zugeschnittene IT Ausstattung, Hardware oder Software zur Unterstützung des Lernens benötigst, dann kannst Du Dich gern an unsere Beauftragte für Inklusion Frau Ines Lewald wenden. Sie hat die Möglichkeit, auf viele besondere Bedarfe zu reagieren.
Beim Praxispartner ist es Dein benannter Betreuer.
Dein Studiengangleiter ist Dein erster Ansprechpartner bei uns an der BA. Über die Sekretariate kannst Du eigentlich jederzeit Kontakt aufnehmen. Bitte beachte allerdings die Öffnungszeiten. Du kannst natürlich jederzeit auch Studenten höherer Semester oder unsere Dozenten ansprechen. Also:
- Wenn es um Inhalte und die Organisation Deines Studiums geht: die Studiengangleitung
- Wenn es um Prüfungen geht: das Prüfungsamt
- Wenn es um Verwaltungsangelegenheiten geht: das Sekretariat Deines Studiengangs.
- Wenn es ums Wohnheim geht: die Verwaltung
- wenn es um IT geht: unsere Admins
- Wenn es um die Liegenschaft geht: unsere Hausmeister
- Wenn es um Internationales geht: Frau Prof. Dr. Annett Pflug
- Wenn es um Themen des Bereichs Inklusion geht: Frau Ines Lewald.
In der Praxisphase müssen genau wie in den Theoriephasen Studienleistungen erbracht werden, für die es auch Credits gibt. Projektarbeiten gehören dazu. In Deinem Praxisrahmenplan kannst Du mehr zu diesem Thema finden. Den Plan wiederum findest Du auf der Seite deines Studiengangs. Wichtig ist, dass Du Dich frühzeitig – am besten gleich zu Beginn Deiner Praxisphase – mit Deinem Betreuer zusammensetzt, um über das Thema und die zeitliche Bearbeitung Deiner wissenschaftlichen Arbeit zu sprechen.
Das kommt auf den Praxispartner an. In aller Regel ja.
Urlaub kann nur in den Praxisphasen genommen werden. Dazu kannst Du bei Deinem Praxispartner Urlaub beantragen. In den Theoriephasen kann kein Urlaub genommen werden.
Wie allgemein üblich zum Monatsbeginn, in der Monatsmitte oder zum Monatsende. Das ist abhängig von den Regelungen Deines Praxispartners.
Das Original des Krankenscheins erhält immer der Praxispartner. Solltest Du in einer Theoriephase erkranken, dann erhält das Sekretariat Deines Studiengangs eine Kopie des Scheins.
Sende den Krankenschein schnellstmöglich ein!
Im System Campus Dual werden die Prüfungstermine spätestens 14 Tage vor der Prüfung bekannt gegeben und veröffentlicht. Du hast eine gewisse Informationspflicht, das heißt, Du musst ins Campus Dual reinschauen und Dich bspw. über die anstehenden Termine informieren. Neben den Terminen werden auch die Anmeldefristen bekannt gegeben.
Innerhalb der dort angegebenen Frist musst Du Dich zur Prüfung anmelden.
Wenn Du die Frist verpasst, musst Du einen Antrag bei deinem Prüfungsausschuss stellen. Falls Du Fragen hast, wende Dich bitte an das Prüfungsamt der BA Glauchau.
Das kann natürlich vorkommen und ist zunächst kein Weltuntergang. Jeder Studierende kann eine nicht bestandene Prüfung wiederholen. Sollte die Wiederholungsprüfung erneut nicht bestanden werden, kann sie ein weiteres Mal absolviert werden. Wenn das auch nicht klappt, dann erfolgt die Exmatrikulation. Es besteht ggf. die Möglichkeit, in einen anderen Studiengang zu wechseln, was aber unbedingt mit dem Praxispartner und der Studiengangleitung besprochen werden muss.
Wiederholungsprüfungen müssen innerhalb eines Jahres abgelegt werden und zur Planung gibt es für diese gesonderte Termine, die auf der Homepage veröffentlicht werden. Die Anmeldung erfolgt analog dem Verfahren zur Anmeldung zur ersten Prüfung.
Zu Beginn des Studiums erhält jeder Student einen individuell abgestimmten wichtigen Informationsbogen von unserem Rechenzentrum. Auf diesem Papier findest du alle Informationen zu den Themen WLAN-Zugang, Mail-Zugang, Studieren von zuhause aus, Passwörtern, Studentenausweis usw. Solltest Du den Zettel verloren haben und Du nicht weiterweißt, wende Dich an unser Rechenzentrum und bring am besten Kuchen mit. Gleiches gilt, wenn Du den Studieausweis verloren hast.
Softwarelizenzen werden durch unser Rechenzentrum studiengangbezogen bereitgestellt. Es gibt eine „virtuelle Infrastruktur“ an der BA in Glauchau, die die Möglichkeit bietet, auch von zuhause aus die bei uns lizenzierten Softwarepakete zu nutzen. Auch dazu findest Du Informationen auf dem Merkblatt vom Rechenzentrum oder beim Rechenzentrum selbst.
Der Bibliotheks-Pass soll Dich motivieren, regelmäßig in die Bibliothek zu gehen und Dich mit dem wissenschaftlichen Arbeiten auseinanderzusetzen. Unsere Bibliothek bietet hervorragende Möglichkeiten, Deine Projekt- und Bachelor- bzw. Diplomarbeiten zu betreuen und Dich bei der wissenschaftlichen Herangehensweise an Studienarbeiten zu begleiten und zu unterstützen.
Zur Einreichung des Themas Deiner Abschlussarbeit im 6. Semester ist der Bibliothekspass mit 6 Stempeln abzugeben. Du weist damit Recherche-Kompetenz nach.
Ist ein Online Portal, mit dem Du Dein Studium immer im Blick hast. Du erhältst Deine Zugangsdaten zu Beginn des Studiums vom Rechenzentrum und kannst nach dem Einloggen viele Funktionen nutzen, die Dir helfen, Dein Studium zu organisieren.
Jeder neue Jahrgang rekrutiert ein Clubteam, das sich einen coolen Namen und alles für das Feierwohl der Studies gibt. Im Wohnheim ist der Club für alle zugänglich und über die Öffnungszeiten, Partyevents und Aktivitäten informiert Ihr Euch beim Clubteam. Oder macht einfach selber mit und engagiert Euch! Donnerstag morgens soll der Studienstart öfter mal schwerfallen, weil mittwochs Clubabend ist. Taufe…. Bergfest… sind nur einige Highlights.
Es ist gute Tradition am Standort in Glauchau, dass der Club die Tage der offenen Tür unterstützt (Grill und Getränke).
In Glauchau gibt es etwa 190 Vereine, das heißt, es ist sicher für jeden etwas dabei. Momentan kann man sich auf den Seiten der Stadt Glauchau über die Vereine in Glauchau informieren. Im Rahmen eines Projektes der BA in Glauchau gemeinsam mit der Stadt Glauchau (Bürgerakademie) entsteht derzeit ein Vereinsportal, das die Angebote in der Stadt weiter bündelt und präsentiert. Wir informieren hier über die Fortschritte. Mehr zum Projekt Bürgerakademie findet Ihr auf deren Seiten.
Eine kleine Stadt wie Glauchau braucht trotzdem eine Übersicht über alle möglichen Aktivitäten. Eine Darstellung zur Kneipenlandschaft, zu Wochenendtipps, Sportmöglichkeiten usw. findet ihr auf unserer Seite:"So studiert man heute!".
Wir haben eine super Mensa mit einem tollen Angebot, die sich über euren täglichen Besuch sehr freut!
Für den kleinen Appetit gibt es eine Cafeteria mit Kaffee- und Snackautomaten im Hauptgebäude gegenüber der Bibliothek und Automaten im Laborgebäude.
Ja. In der Cafeteria im Hauptgebäude findet Ihr ein Schwarzes Brett, das Ihr nutzen könnt, um bspw. Informationen auszutauschen. Ihr könnt hier Fahrgemeinschaften gründen und organisieren, Bücher erwerben oder abgeben, Kleinanzeigen anbringen und vieles mehr.
Ihr wisst ja, dass unser Studium durchorganisiert ist. Eure aktuellen Studienpläne findet Ihr auf den Großbildschirmen im Hauptgebäude
Zusammen mit den Studienunterlagen könnt ihr einen Antrag auf einen Wohnheimplatz einreichen. Es gibt 2 Arten von Mietverträgen.
- Zeitmietvertrag: dieser gilt nur während der Theoriephase. Der Zeitraum wird auf dem Antrag mit angegeben. Entsprechend gilt der geschlossene Mietvertrag auch nur für diesen Zeitraum. Danach werden die Zimmer komplett von persönlichen Sachen beräumt, gereinigt und per Übergabeprotokoll zurückgegen. Für jedes Theoriesemester muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Dauermietvertrag: dieser wird jährlich abgeschlossen. Die Zimmer verbleiben in der Zeit des Studiums beim Mieter und müssen in der Regel nicht gewechselt werden. Jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.
1. Der Mietvertrag
Zur Einschreibung bzw. Anreise erhalten Sie einen Mietvertrag, dem als Anlage die Allgemeinen Mietbedingungen, die Hausordnung, die Ermächtigung zum Einzug der Miete und ein Schreiben zur Brandschutztechnischen Ertüchtigung im Wohnheim beigefügt sind. Bitte bewahren Sie den Mietvertrag incl. Anlagen bis zum Ende des Aufenthaltes im Wohnheim (im Normalfall bis zum Studienende) sowie die folgenden Nachträge für die jeweiligen Theoriezeiträume auf.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass die Verwaltung keine Mietbescheinigungen für die Studierenden ausfertigt. Der Nachweis über Ihre Mietzahlungen gegenüber dem Finanzamt und anderen Stellen (z.B. Ihrer Firma) ist an Hand Ihres Mietvertrages und Ihrer entsprechenden Kontoauszüge zu führen.
Vor der Abreise am Ende des Theoriezeitraumes erhalten Sie vom Hausmeister des Wohnheimes einen Vordruck, auf dem Sie Ihre Wünsche nach dem Zimmertyp für den nächsten Theoriezeitraum angeben können. Dieser ist mind. eine Woche vor Ende des jeweiligen Semesters (bei Dauermietern mind. 4 Wochen vor dem Ablaufdatum des Mietvertrages) beim Hausmeister des Wohnheimes wieder abzugeben.
Am Anreisetag zum jeweils nächsten Theorieabschnitt liegt dann für Studenten, die auf ihren gestellten Antrag keine Absage erhalten haben, der Nachtrag zum Mietvertrag im Wohnheim zur Unterschrift vor. Ihr angegebener Zimmertypwunsch ist für uns je nach Verfügbarkeit der Zimmer unverbindlich.
Informieren Sie den Hausmeister des Wohnheimes (Tel. 03763/173-549 / E-Mail) bitte rechtzeitig, wenn Sie für den nächsten Theoriezeitraum einen Antrag auf einen Wohnheimplatz gestellt haben und diesen dann nicht in Anspruch nehmen möchten. Am Anreisetag wird Ihnen der beantragte Wohnheimplatz bis jeweils Mo., 12.00 Uhr automatisch reserviert. Danach wird der Platz anderen Studenten zur Verfügung gestellt, wenn keine anderweitige Mitteilung an den Hausmeister oder die Verwaltung erfolgt ist.
Nachträgliche Änderungswünsche seitens der Studenten den aktuellen Mietvertrag betreffend (u.a. zu Beginn und Ende des Mietzeitraumes, Zimmertyp) sind schriftlich mit den entspr. Vordrucken (siehe Homepage) oder sinddirekt im Wohnheim erhältlich-beim Hausmeister des Wohnheims bzw. in der Verwaltung einzureichen.
Vorzeitige Kündigungen des Mietvertrages sind schriftlich unter Benutzung des entspr. Vordrucks - und unter Angabe von Gründen beim Hausmeister oder in der Verwaltung einzureichen.
Änderungen des kontoführenden Kreditinstitutes bzw. der IBAN- und BIC-Nr. auf der „Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats“ (Mieteinzug) sind umgehend der Kasse im Hauptgebäude (Zi. 28) schriftlich – auch per E-Mail unter kathrin.neunuebel@ba-sachsen.de mitzuteilen. Ohne Widerruf gilt die Einzugsermächtigung solange, wie der Platz im Wohnheim genutzt wird.
Der Mietabzug erfolgt im Regelfallam 15. d. Monats. Abweichungen von 1 – 2 Tagen nach dem „15.“ sind möglich.
2. Abreise im Wohnheim
Am letzten Tag des Mietverhältnisses hat die Zimmer- und Schlüsselübergabe im Regelfall bis 2 Stunden nach der letzten Lehrveranstaltung bzw. Prüfung, spätestens jedoch bis 17.00 Uhr zu erfolgen.
3. Anreise zum nächsten Theoriezeitraum
Die Anreise im Wohnheim zum jeweils nächsten Theorieabschnitt kann sonntags von 18.00 bis 20.00 Uhr bzw. montags von 7.00 bis 12.00 Uhr erfolgen. Aktuelle Informationen erhalten Sie ca. 14 Tage vor dem Einzug auf unserer Homepage unter „Aktuell“.
Hier findet ihr weitere Informationen zu unserem Wohnheim.
Im Falle der Ablehnung eines Wohnheimplatzes übersenden wir Euch als Alternative Listen mit Angeboten für Zimmer in Wohngemeinschaften bzw. bei Privatvermietern. Die Stadtbau- und Wohnungsverwaltung Glauchau, die Glauchauer Wohnungsbaugenossenschaft eG und der Landkreis Chemnitzer Land, Eigenbetrieb ZIM sowie zahlreiche Privatvermieter stellen prinzipiell ausreichende Zimmerangebote in Wohngemeinschaften im Stadtgebiet von Glauchau (einschl. OT Reinholdshain) zur Verfügung und bieten analog unserem akademieeigenen Wohnheim überwiegend Zeitmietverträge für den jeweiligen Theoriezeitraum an.
Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gern an die Verwaltung wenden.
Die Nutzung des WLAN im „Wohnheim“ erfolgt mit den Anmeldedaten für unser Netzwerk. Diese findet ihr in eurem persönliches Anschreiben. Die Anmeldung für die Freischaltung des LAN-Anschlusses im Wohnheimzimmer erfolgt dann über die Seite https://wohnheimanmeldung.bagc.de.
Die Parkplätze werden durch den Studierendenrat vergeben. Aushänge zur Anmietung findet ihr zeitnah im Wohnheim.